Durch einen anonymen Anrufer wurde ein Ölfilm auf der Alpschen Ley im Bereich Drüpter Straße gemeldet.
Vor Ort konnte jedoch keine Gewässerverunreinigung festgestellt werden.
Es handelt sich in diesem Fall um eine böswillige Alarmierung, die einen strafbaren Missbrauch des Notrufes und der Einrichtung Feuerwehr darstellt.